Regelungen

Abmeldungen über Nacht und am Wochenende

Das Wochenende beginnt am Freitag mit Unterrichtsschluss. Eine Studierzeit als Angebot findet immer statt, die Verpflichtung zum Studieren ergibt sich aus den für die Woche eingebuchten bzw. zu leistenden Studierzeitdritteln.

Wer am Wochenende im Internat bleibt, meldet sich bis Donnerstagabend beim Internatsleiter an, damit die Wirtschaftsleitung für das Wochenende planen kann. Die Anmeldung liegt in der Verantwortung des betreffenden Schülers.

Alle Schülerinnen und Schüler, die sich nicht angemeldet haben, sind automatisch abgemeldet und wir gehen davon aus, dass sie heimfahren. Die Verantwortung für nicht angemeldete Schülerinnen und Schüler liegt ab Freitagmittag bzw. ab Ende der Studierzeit bei den Eltern.

Sollte ein nicht-volljähriger Internatsschüler sich nur für einen Teil des Wochenendes anmelden und eine Nacht woanders verbringen wollen, brauchen wir nach wie vor eine schriftliche Erlaubnis der Eltern, die in der Regel bis Freitag 12.00 Uhr schriftlich vorliegen muss. Das gilt auch, wenn ein Schüler das Wochenende bei Freunden oder Bekannten verbringen will.

Eine Abmeldung über Nacht unter der Woche ist nur in Ausnahmefällen möglich, worüber ausschließlich der Internatsleiter entscheidet. Dies gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.

Anreise

Nach einem Wochenende reisen alle Schülerinnen und Schüler so an, dass sie spätestens eine Viertel-stunde vor ihrer Lichtlöschzeit auf dem Stockwerk sind. Ist eine Anreise aus triftigem Grund nicht möglich, muss dies den jeweiligen Erziehern rechtzeitig durch die Erziehungsberechtigten mitgeteilt werden, notfalls telephonisch am Sonntagabend (Altbau Jungs 08362–93005-185, Mädchen -186, Neubau -160).

Schülerinnen und Schüler der Q-Phase können auch erst am Montagmorgen anreisen, sollen dies aber den diensthabenden Erziehern rechtzeitig mitteilen.

Nach den Ferien ist eine Anreise erst ab 18.00 Uhr möglich, denn vorher ist noch kein Erzieher auf dem Gelände und das Haus ist verschlossen. An diesen Anreisetagen nach den Ferien gibt es auch kein Abendessen.

Ausgangsregelungen

Jahrgangsstufen

Nach dem Mittagessen

5. – 9.

Abmeldung beim diensthabenden Erzieher beim Verlassen des

Internatsgeländes

 

Jahrgangsstufen

Nach dem Abendessen

Sonntag - Donnerstag

Nach dem Abendessen

Freitag und Samstag

5. - 7.

bis 15 Minuten vor Lichtlöschzeit

nur im Ortsbereich Hohenschwangau nach Abmeldung

bis 21.00

nur im Ortsbereich Hohenschwangau

nach Abmeldung

8. – 9.

bis 15 Minuten vor Lichtlöschzeit

bis 21.30

10.

bis 22.30

Q 11

bis 23.15 (Absprache mit Erzieher)

Q 12

bis 22.30

bis 23.15 (Absprache mit Erzieher)

Ausnahmen sprechen diensthabende Heimerzieher oder der Internatsleiter aus.
Abmeldungen über Nacht unter der Woche sind nur beim Internatsleiter möglich.

 

 

Aushängekasten

Im Eingangsbereich vor der Mensa ist ein Schaukasten angebracht, in dem sowohl allgemeine Informationen (Dienstpläne, Essenspläne, Spüldienste etc.) sowie jeweils aktuelle Informationen zu Aktivitäten und auch Studierzeit ausgehängt werden. Bitte schau dort regelmäßig rein – es ist in deine Verantwortung und auch in deinem Interesse, dass du über neue Regelungen, Dienste oder Programmangebote Bescheid weißt.

Auszug am Schuljahresende

Am Schuljahresende muss das Zimmer komplett gereinigt (besenrein) und im ursprünglichen Zustand hinterlassen werden, d.h., dass auch genau die Möbelstücke wie zu Bezug vorhanden sein müssen – aber nicht mehr als diese.

Wenn du im nächsten Jahr wieder kommst, kannst du private Möbel und Gegenstände gut gekennzeichnet in einem zur Verfügung gestellten Raum über die Ferien lagern. Kühlschränke sind rechtzeitig vorher abzutauen, zu trocknen und mit geöffneter Tür abzustellen (stinkt sonst!). Die im Internat über die Ferien eingelagerten Möbel dürfen nicht einfach in die Lagerräume gestellt werden, sondern müssen sinnvoll weitmöglichst hinten in den Raum gestapelt werden. Falls du uns verlässt, müssen nicht zum Internatsinventar gehörende Möbelstücke entweder vor der Zimmerabnahme entsorgt werden oder ein anderes Internatsmitglied muss das Möbelstück übernehmen und dies der Internatsleitung persönlich sagen.

Ebenso gehört auch dazu, dass alle Sachen aus den Badezimmern und Toiletten mitgenommen und die Räume entsprechend ordentlich hinterlassen werden!

Falls bei Auszug das Zimmer nicht im ordnungsgemäßem Zustand sein sollte oder zusätzliche Möbelstücke vorhanden sind, kann das Internat die Reinigung des Zimmers und die Entsorgung der Möbelstücke in Rechnung stellen.

Benutzung des Kraftraums

Eine Benutzung ist nur zu zweit und nach vorheriger Einweisung durch einen Sportlehrer möglich. Während der Benutzung muss entweder ein Lehrer oder Erzieher im Kraftraum selbst oder in der Turnhalle anwesend sein, d.h. in der Regel kann nur am Nachmittag während des Sportunterrichts oder während des Abendsports trainiert werden.

Besuchsregelungen

Die Regelung gilt sowohl für Internatsschüler als auch für externe Schüler oder Bekannte.

Generell meldet sich jeder Besuch persönlich beim diensthabenden Erzieher an (notfalls auch über Haustelefon). Für externe Gäste gelten die Internatsregelungen gleichermaßen, den Anweisungen der Erzieher ist Folge zu leisten.

  • Kein Aufenthalt von Jungen im Wohnbereich der Mädchen (Ausnahme: Besuch bei Schülerinnen der Q11 und Q12 nach persönlicher Anmeldung und Abmeldung bei der diensthabenden Erzieherin, max. bis 21.30 Uhr, möglich)
  • Für Mädchen im Wohnbereich der Jungen: Persönliche Anmeldung und Abmeldung beim diensthabenden Erzieher

Bei Besuchen von Mädchen bei Jungen und umgekehrt dürfen Türen nicht abgesperrt werden und das Betreten des Zimmers muss für Erzieherin oder Erzieher jederzeit möglich sein, ohne dass es zu peinlichen Situationen kommt.

 

Essenzeiten

 

Montag - Freitag

Samstag

Sonntag

Frühstück

ca. 7.00 Uhr

8.30 Uhr

8.30 Uhr bzw. ca. 9.30 Uhr Brunch

Anwesenheitspflicht bis einschließlich 9. Klasse

Mittagessen

12.00 - 13.20 Uhr

12.00 Uhr

12.00 Uhr bzw. Brunch

 

Anwesenheitspflicht für alle - Abmeldung bei Erziehern

Abendessen

18.15 Uhr

18.00 Uhr

18.00 Uhr

Anwesenheitspflicht bis einschließlich 10. Klasse - Abmeldung bei Erziehern

 

Fahrkartenbestellung für Wochenenden

Für die Heimfahrtwochenenden können beim Internatsleiter bis Mittwochabend Fahrkarten bestellt werden. Sie werden am Donnerstag ausgegeben. Der Betrag wird vom Guthaben auf dem Taschengeldkonto abgezogen oder bar beim Internatsleiter bezahlt.

Freizeitangebote

Es gibt im Laufe der Woche immer wieder Angebote zur Freizeitgestaltung wie etwa Kinoabend, Geo-caching, Wanderungen oder die Eisenbahn AG. Manche Erzieher machen ab und zu auch an den Wochenenden Freizeitangebote, z.B. Bergtouren, Kochkurs, Erste-Hilfe-Kurs, Skifahren. Bitte informiere dich darüber am Schaukasten und melde dich bald an. Gleichzeitig bitten wir aber um Verständnis, dass wir nicht jedes Wochenende und nicht für jeden Geschmack das passende Programm anbieten können.

Darüber hinaus stehen natürlich die vielfältigen Angebote der Schule sowie der regionalen Vereine zur Verfügung. Mach was aus deiner Freizeit!

Internet

Schülern ab der 10. Klasse wird Internet auf den Zimmern zur Verfügung gestellt. Dazu muss unter Angabe der MAC-Adresse des Computers eine Nutzungsvereinbarung ausgefüllt und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und bei Herrn v. Polenz abgegeben werden. Der Internetzugang unterliegt einem Filter und ist zu gewissen Stunden nachts gesperrt. Dieser Internetzugang darf Schülerinnen und Schülern unterer Klassen nicht zugänglich gemacht werden.

Die Einrichtung eigener WLAN Netzwerke ist untersagt, da es immer wieder zu Problemen im Netzwerk dadurch kommt. Bei Nichtbeachtung wird der betreffende Internetzugang gesperrt.

In den Computerräumen im Altbau sowie in den Studiersälen stehen ebenfalls Rechner mit DSL-Anschlüssen zur Verfügung. Für alle Schülerinnen und Schüler des Internats ist die Nutzung des Internets im Internatsbeitrag inbegriffen.

Krankheit

Wer sich krank fühlt, muss dies beim Wecken – spätestens beim Frühstück bis 7.25 Uhr - den diensthabenden Erziehern mitteilen. Die Erzieher entscheiden über die Krankschreibung und evtl. einen verpflichtenden Arztbesuch. Ein Attest über den Arztbesuch und die Krankheitsursache ist dann in jedem Fall bei dem Erzieher oder der Erzieherin vorzulegen. Bei einer Krankmeldung im Laufe des Tages (im Sekretariat bzw. beim Erzieher) wird entsprechend baldmöglichst ein Arzt aufgesucht und ein Attest vorgelegt. Ohne Arztbesuch muss in der Regel bis Ende der 4. Stunde in der Schule im Krankenzimmer geblieben werden, bevor man ins Internat kann.

Wenn du dich krankgemeldet hast, hältst du dich (außer zum Arztbesuch) den Rest des Tages auf deinem Zimmer auf und kurierst dich aus. Freizeit-, Trainings- oder Abendprogramm fällt dann aus, selbst wenn es dir momentan wieder besser geht. Diese Regelungen gelten auch für Oberstufenschüler und volljährige Schüler!

Kühlschränke, Kochplatten und andere Elektrogeräte

Kühlschränke und elektrische Geräte mit Selbstabschaltung bzw. Überhitzungsschutz können nach Genehmigung des Internatsleiters in den Zimmern aufgestellt werden. Kochplatten und Tauchsieder sind auf den Zimmern nicht erlaubt.

Falls trotz Ermahnung wiederholt die Hygiene z.B. im Kühlschrank oder betreffend Geschirr nicht gewährleistet ist, kann die Erlaubnis zur Kühlschrankbenutzung widerrufen werden.

Mitarbeit im Heim

Jedes Internatsmitglied soll sich für das Heim, den Zustand seines Zimmers sowie die Gemeinschaftsanlagen verantwortlich zeigen. Jede Schülerin und jeder Schüler kann zu Gemeinschaftsdiensten herangezogen werden.

Mitfahren Minderjähriger in Autos

Das Mitfahren und auch Mitnehmen minderjähriger Internatsschülerinnen und –schüler in privaten PKWs ist aus Versicherungsgründen nicht gestattet. Eine Ausnahme stellen für Eishockeyspieler Fahrten zum Training oder Spielen dar. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine konkrete individualisierte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (z.B. für Heimfahrten am Wochenende) bei der Internatsleitung zu hinterlegen. Daraus muss klar hervorgehen, wer bei wem mitfahren darf. Eine generelle Pauschalerlaubnis ist rechtlich nicht zulässig.

Müll und Sauberkeit auf den Stockwerken        

Jedes Mitglied des Schülerheims verfügt über verschiedene Mülleimer in seinem Zimmer, nämlich über einen Eimer für Restmüll, einen für alle recyclebaren Dinge mit grünem Punkt („Gelber Sack“), sowie evtl. über eine Box zur Sammlung von sauberem Altpapier. Der gelbe Sack und das Altpapier werden von jedem selbst wöchentlich in die Sammelstationen in den Bereichen bzw. auf den Stockwerken geleert. Bitte richtig trennen, keine Essensreste dort wegwerfen und nur sauberen Müll so entsorgen – ansonsten müssen Schülerinnen und Schüler des Bereichs den Müll nachsortieren.

Ordentlich getrennter Restmüll (ohne Papier und Dinge mit grünem Punkt!) kann evtl. nach Absprache mit den Erziehern morgens vor die Zimmertür gestellt werden und wird dann von den Reinigungskräften mitgenommen. Es können jedoch auch Stockdienste zur wöchentlichen Müllentsorgung und Säuberung des gemeinschaftlichen Wohnbereichs eingeteilt werden. Ansonsten wird der eigene Restmüll selbst wöchentlich in der Müllkammer bei den Fahrradständern entsorgt.

Rauchen und Alkohol

Rauchen:

für Schüler unter 18 Jahren:

generell verboten

für Schüler über 18 Jahren:

Nur in eigens ausgewiesenen Bereichen, d.h. Rauchen ist nur auf den ausgewiesenen Raucherzimmern erlaubt. Auf den Zimmern, der Terrasse, im Garten und auf Balkonen ist Rauchen nicht gestattet.

Während der allgemeinen Unterrichtszeiten ist Rauchen im Internat nicht gestattet.

Alkohol:

5. - 9. Jgs.:

generell untersagt

10. - 12. Jgs.:

Sonntag Abend bis Freitag Mittag ist der Konsum von Alkohol auf dem Schul- und Heimgelände grundsätzlich nicht gestattet. Die Erzieherinnen und Erzieher können nach Absprache einzelne Ausnahmen genehmigen, d.h. ein bis zwei Bier an einem Abend in der Woche.

 

An den Abenden vor Feiertagen, von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend, sowie bei regulären Öffnungszeiten in der Heimbar ist der Genuss von Bier und Wein in begrenzten Mengen in Absprache mit den Erziehern erlaubt.

   

Besitz, Genuss und Weitergabe von Spirituosen, Rauschdrogen und Rauschgiften u.ä. streng verboten.

Private Feiern sind nur nach Genehmigung durch den Internatsleiter möglich.

     

Ski, Fahrräder und Eishockeyausrüstung

Ski und Fahrräder dürfen nicht in den Gängen, Treppenhäusern, auf den Zimmern oder Balkonen abgestellt werden, sondern sind in den dafür vorgesehenen Räumen (Fahrradkeller unter Personalbau, Ski- und Eishockeykeller) zu lagern.

Eishockeyausrüstung muss entweder in den eigenen Zimmern oder im dafür vorgesehenen Kellerraum gelagert werden. In allen Fällen müssen die Gänge als Fluchtwege frei bleiben.

Fahrräder müssen namentlich gekennzeichnet sein (am besten mit Klebeband und Edding, bei Erziehern nachfragen) und werden in den Fahrradständern vor der Mensa oder über Nacht im Fahrradkeller unter dem Personalbau abgestellt. Dort passt jeder Heimschlüssel, die Tür ist jedoch nach Benutzung wieder zu schließen, damit nur Heimschüler Zugang haben. Fahrräder sind abzusperren. Fahrräder, die nicht an den vorgesehenen Stellen abgestellt sind werden entfernt und müssen dann wieder ausgelöst werden.

Das Benutzen fremder Fahrräder ohne Wissen und Einwilligung des Besitzers ist verboten.

Es empfiehlt sich nicht, Fahrräder im offenen Fahrradraum an der Auffahrtrampe zum Schulhof abzustellen, vor allem nicht über die Ferien. Die Fahrräder sind dort für jedermann zugänglich und es wurden schon wiederholt Diebstähle und Beschädigungen gemeldet. Es ist sinnvoll, die Fahrraddaten mit Gestellnummer u.ä. zu notieren, um sie bei einem evtl. Diebstahl zur Hand zu haben. Dazu gibt es bei der Internatsleitung auch geeignete Vordrucke.

Schäden und Versicherung

Wir bitten, sorgsam mit den Sachen anderer und den Dingen und Möbeln des Internats umzugehen. Natürlich kann es immer passieren, dass etwas kaputt geht. Bitte verschweige nicht einfach einen Schaden, nur weil es niemand gesehen hat: das ist feige und unsozial. Für diesen Fall hat jedes Internatsmitglied bzw. dessen Eltern eine Haftpflichtversicherung, die genau dafür da ist. Die wird von dir oder deinen Eltern bezahlt – also nutze sie auch! Für die jeweilige Familie entstehen dabei keine Mehrkosten, für die Internatsgemeinschaft sonst aber sehr wohl. Daher hat auch nichts mit „Schülerehre“ zu tun, niemanden zu melden, der Dinge versaut oder kaputt macht – im Gegenteil: Derjenige, der etwas kaputt macht und sich dann nicht meldet, hat ein komplett falsches Verständnis von Ehrgefühl.

Wenn etwas passiert, sagst du am besten einem Erzieher Bescheid, und dann füllt ihr eine Schadensmeldung gemeinsam aus. Aber auch wenn dir Schäden auffallen, kannst du eine Schadensmeldung ausfülen,die du einem der Erzieher gibst. Bitte nicht direkt dem Hauspersonal geben, sondern immer an die Erzieher!

Studierzeiten

Grundsätzlich gilt, dass die Schüler der 5.-9. Klasse inkl. Tagesheimschüler zu den Studierzeiten im Studiersaal sind, während Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse auf ihrem Zimmer studieren können. Hervorzuheben ist generell, dass jeder pünktlich mit allen Sachen im Studiersaal bzw. auf seinem Zimmer ist. Gemeinsames Lernen auf dem Zimmer oder Kursbesuche sind mit den diensthabenden Erziehern vorher abzusprechen. In der Studierzeit ist keine Musik, Handy-Benutzung, PC-Nutzung (außer für schulische Zwecke) vorgesehen.

Die Anzahl der zu erledigenden Studierzeiteinheiten (je 45 Minuten) wird für jeden Schüler je nach Jahrgangsstufe, Stundenplan und Notenbild festgelegt. Dabei können regelmäßige Termine wie z.B. Training im Verein, Nachhilfe, Theaterproben etc. berücksichtigt werden, allerdings muss z.B. für Nachhilfe eine Bestätigung vorgelegt werden.

Einteilung Studierzeiten:

Montag – Donnerstag

(pro Tag mind. 1 Einheit Pflicht)

Freitag

(als Angebot)

1

13.35 - 14.20

13.35 - 14.20

Pause

Pause

2

14.30 - 15.15

14.30 - 15.15

Pause

3

15.25 - 16.10

 

Pause

4

16.20 - 17.05

 

Pause

5

17.15 - 18.00

 

Abendessen

6

19.15 - 20.00

 

Die Schüler der Klassen 5-9 werden von den für sie zuständigen Erziehern (Tutoren) beraten. Dabei entsteht eine Art Stundenplan für eure nachmittägliche Studierzeit, der durch die Tutoren in unser Buchungssystem für die Studierzeit eingetragen wird und natürlich einzuhalten gilt. Die Schüler der 5. - 6. Jahrgangsstufe werden dabei von ihren Tutoren fest eingebucht, die Schüler der 7. bis 9. Jahrgangsstufe können ihre Zeiten in Absprache mit den Tutoren individuell festlegen.

Änderungen können von Woche zu Woche durch Buchungsänderung erfolgen (nur ab 7. Klasse). Diese Regelung soll euch Schülern die Möglichkeit geben, eure Nachmittage freier zu gestalten. Das funktioniert aber nur, wenn ihr eure gebuchten Drittel auch wirklich zuverlässig wahrnehmt. Sprecht deshalb sofort mit eurem Erzieher, wenn irgendetwas dazwischenkommt.

Es wird regelmäßig im Schaukasten an der Mensa eine Liste ausgehängt mit Namen von Schülerinnen und Schülern, die laut Studierzeitdokumentation ihren Studierzeitsoll der vergangenen Woche nicht voll erledigt haben. Die betreffenden Schüler sind dafür verantwortlich, i.d.R. innerhalb einer Woche mit Herrn v. Polenz Kontakt aufzunehmen und den Sachverhalt zu klären. Dazu gibt es an der Mensatheke während der Kassenstunde vorgefertigte Rückmeldezettel. Bitte also unbedingt auf die Aushänge achten!

Für die Schülerinnen und Schüler der 10. und im ersten Halbjahr auch der 11. Jahrgangsstufe wird die Anwesenheit zur Studierzeit auf den Zimmern ebenfalls durch das Buchungssystems erfasst. Während der Studierzeit auf den Zimmern werden die Zimmertüren nicht abgesperrt.

Schüler der 10. und 11. Klasse können bei Verschlechterung des Notenbildes oder bei Verstößen gegen die Studierzeitordnung von der Internatsleitung in den Studiersaal verwiesen werden.

Schüler der Q11 und Q12 sind in der Regel nicht mehr an die festen Studierzeiten gebunden (außer erstes Halbjahr der Q11), verhalten sich aber möglichst ruhig, um den jüngeren Schülern ein effektives Lernen zu ermöglichen.

Eishockeyspieler studieren in der Regel innerhalb der ersten zwei Einheiten, sofern nicht anders vereinbart. Eine flexible Buchung ist aufgrund der Trainingszeiten meist nicht möglich.

Alles weitere wird in der Studierzeit durch die betreffenden Erzieherinnen und Erzieher geregelt.

Studierzeit-Kurse

Während der Studierzeit gibt es Kurse, d.h. ein Angebot von Lehrkräften, die dir bei Fragen zum Lernstoff und bei der Prüfungsvorbereitung helfen können. Prinzipiell sollst du aber erst einmal selber versuchen, die Hausaufgaben zu lösen. Wenn du schon vorher weißt, dass du ein größeres Problem hast, kannst du dich ja schon vorher anmelden, damit sich der Erzieher und Lehrer darauf einstellen kann. Wer wann mit welchem Fach einen Kurs anbietet, erfährst du bei der Studierzeitaufsicht und im Schaukasten an der Mensa.

Studierzeitverkürzung und Einlösung von Punkten

Schüler, die in keinem Fach auf Note 5 oder 6 und in nicht mehr als zwei Fächern auf Note 4 (ohne Tendenz zu 5) stehen und nicht die Note 5 in einer letzten Schulaufgabe oder Stegreifaufgabe haben, können ausschließlich vom Internatsleiter eine Studierzeitverkürzung erhalten. Sobald die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, ist dies der Internatsleitung zu melden. Die Verkürzung verfällt dann und kann dann entsprechend wieder erworben werden. Bei Nicht-Meldung verfällt das Recht auf erneute Verkürzung in dem Schuljahr.

Um einen zusätzlichen Anreiz zum Lernen zu schaffen, insbesondere auch für die nicht so erfolgreichen Schülerinnen und Schüler, gibt es im Studiersaal ein System, das fleißiges Arbeiten im Studiersaal mit Punkten belohnt, die dann in Freizeit umgesetzt werden können. Auch wenn die Noten nicht so gut sind.

Taschengeldkonto

Taschengeld kann per Überweisung oder bar beim Internatsleiter zur Verwahrung eingezahlt und dann an mehreren Tagen in der Woche bei der Internatsleitung wieder abgehoben werden. Dies hat den Vorteil, dass nie zuviel Geld in den Zimmern „herumfliegt“.

TV, Video, Konsolen und Computer

Jahrgangsstufen

TV

Video/ DVD/ Computer/Videospiele

5. - 8.

nur in eigens dafür eingerichteten Räumen

nur in eigens dafür eingerichteten Räumen

9. + 10.

nur in eigens dafür eingerichteten Räumen

auf dem Zimmer erlaubt

Q-Phase

auf dem Zimmer erlaubt

auf dem Zimmer erlaubt

Waffen und gefährliche Gegenstände

Waffen, waffenähnliche und gefährliche Gegenstände jeglicher Art sind selbstverständlich im Internat nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für sogenannte „Anscheinwaffen“ sowie – unbeachtet der jeweiligen gesetzlichen Regelungen – auch für Softairwaffen etc.

Waschmaschine und Wäschetrockner

Im Keller des Altbaus befinden sich sowohl eine Waschmaschine wie auch ein Wäschetrockner. Die Waschmaschine kann mit Waschmünzen betrieben werden, die gegen € 3,00 beim Internatsleiter erworben werden können. Damit ist die Benutzung der Maschine, des Trockners, eine Portion Waschpulver sowie Strom, Wasser und Reparaturen abgedeckt.

Weckzeiten und Lichtlöschzeiten

Wecken
     
 

Montag - Freitag

Wochenende

 

6.45 Uhr

ab 8.00 Uhr

Lichtlöschen
   

Jahrgangsstufen

Sonntag - Donnerstag

Freitag+Samstag

5. + 6.

21.00

„nach

7. + 8.

21.15

Absprache

9.

21.30

etwas später“

10.

22.00

23.00

Q 11.

22.30

23.30

­   Schüler müssen mindestens 15 Min. vor Lichtlöschen auf ihrem Stockwerk sein     ­

Q 12

ab 22.30

Anwesenheit auf dem Zimmer, Nachtruhe

ab 23.30

Anwesenheit auf dem Zimmer, Nachtruhe

Wertsachen

Wertsachen sollten am besten nicht offen im Zimmer rumliegen, sondern sollten weggesperrt oder gut verräumt werden. Am besten ist es, das Zimmer in Abwesenheit, gerade am Wochenende, abzusperren. Darüber hinaus können Wertsachen auch bei der Internatsleitung hinterlegt werden (siehe Taschengeldkonto).

Zimmerumzug und Zimmerabnahme

Umzüge müssen vorher mit Erziehern und Internatsleitung abgesprochen werden. Ein direkter Tausch von Zimmerschlüsseln ist nicht gestattet, denn die Schlüsselrück- oder -übergabe muss auf der Zimmerkarte vermerkt werden.

Die Zimmer müssen bei Um- oder Auszug von Erziehern abgenommen werden, um etwaige Schäden o.ä. festzustellen. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht jemand mit Schäden konfrontiert wird, die er oder sie nicht zu verantworten hat.